Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Voraussetzungen
An der Mecklenburger Seen Runde kann jeder teilnehmen, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer der Mecklenburger Seen Runde 2027 ist.
Altersregelung für die MSR 300:
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen an der MSR 300 km nicht teilnehmen.
Für die Altersgruppe der 16-jährigen (zum Zeitpunkt der MSR) bis zum 18ten Geburtstag ist für die Teilnahme eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich, die online ausgefüllt und hochgeladen werden muss unter gleichzeitiger Nennung der begleitenden erwachsenen und bei der MSR angemeldeldeten Person.
Altersregelung für die Frauen MSR 100:
An der Frauenrunde im Rahmen der Mecklenburger Seen Runde 2027 kann jede weibliche Person teilnehmen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer ist.
Für die Altersgruppe der 12-jährigen (zum Zeitpunkt der MSR) bis zum 18ten Geburtstag ist für die Teilnahme eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich, die online ausgefüllt und hochgeladen werden muss unter gleichzeitiger Nennung der begleitenden und bei der MSR registrierten Person.
§ 2 Obliegenheiten
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mecklenburger Seen Runde selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss die gesamte Fahrzeit über auf der Strecke einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.
(2) Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der MSR ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung vorzunehmen.
(3) Alle im Reglement und im Leistungsverzeichnis (beides abrufbar per PDF-Download unter www.mecklenburger-seen-runde.de) sowie die in den Teilnehmerinformationen (erhält jeder Teilnehmer bei der Akkreditierung) ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement und die AGB an.
§ 3 Abschluss des Vertrages
(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des Teilnehmers an die Koepke GmbH darstellt, ist ausschließlich über die ONLINE-Anmeldung unter www.mecklenburger-seen-runde.de möglich.
Anmeldungen per Telefax, in Kopie oder per E-Mail werden nicht angenommen.
(2) Team-/ Firmenservice:
Wird das Anmeldungs- und Abrechnungsprozedere für ein Team oder eine Firma durch das MSR-Organisationsteam abgewickelt, erhöht sich der Startpreis pro Starter um 25,- €. Dieser Service beinhaltet die persönliche Begleitung und Beratung über den gesamten Anmeldeprozess, der u.a. die Aushändigung spezieller Anmeldecodes, Reservierung bestimmter Startblocks, kostenfreie Zubuchung und Änderungen, sowie Zahlung auf Rechnung umfasst.
(3) Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst und nur einmal pro Veranstaltung anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.
(4) Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer durch ausdrückliches Anklicken bei der ONLINE-Anmeldung die AGB und das Reglement anerkannt hat.
§ 4 Zahlung
(1) Teilnehmer, die sich online anmelden, zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.
(2) Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, ist die Koepke GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 11,- Euro des Veranstalters sowie die jeweilige Gebühr des Kreditinstituts beinhalten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
§ 5 Akkreditierung
(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung vor Ort in Neubrandenburg ausschließlich gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung (Online Rückmeldung unmittelbar nach der Online-Registrierung) und eines amtlichen Lichtbildausweises. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können.
Startunterlagen können leider nicht zugesendet werden.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 6 Rücktritt
(1) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung möglich. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich. Das Startgeld wird im Falle eines späteren Rücktritts nicht erstattet.
(2) Darüber hinaus kann der Teilnehmer nach Erhalt seiner offiziellen Anmeldebestätigung (Online-Anmeldung) seinen Startplatz auf einen anderen Teilnehmer gegen eine Gebühr von 15 € (online) bzw. 20 € vor Ort folgendermaßen übertragen:
1. ONLINE über den persönlichen Änderungslink, der mit der Anmeldebestätigung zugesendet wird
Oder
2. VOR ORT am Servicepoint in Neubrandenburg im Infozelt der MSR
Der Tausch eines Startplatzes ist im Vorfeld der MSR aus ablauforganisatorischen Gründen online nur bis zum 9. Mai 2027 möglich.
Danach ausschließlich am Veranstaltungswochenende beim Anmeldeservice.
Der Ausgleich der Startgebühr ist zwischen dem bisher gemeldeten Teilnehmer und dem Ersatzteilnehmer zu klären. Eine Erstattung an den ursprünglichen Teilnehmer von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht.
Ein Startplatz kann nur einmal weitergegeben werden!
(3) Eine Startplatz-Rücktrittsversicherung kann individuell und selbsttätig abgeschlossen werden. Z.B. bei der Hanse Merkur
§ 7 Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr
Teilnehmern, die nicht an der MSR teilnehmen können, wird ermöglicht, gegen eine zeitlich gestaffelte Gebühr, den Startplatz auf das Folgejahr zu übertragen.
Eine Übertragung ist aus organisatorischen Gründen nur bis einschließlich 23. Mai 2027 möglich
Das Online-Prozedere ist in der Ausschreibung unter I.8 Startplatz Übertragung auf das Folgejahr beschrieben.
§ 8 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
(1) Entfällt die MSR aufgrund von Umständen höherer Gewalt und ist der Teilnehmer gleichzeitig an der Teilnahme an der Mecklenburger Seen Runde gehindert, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer den Teil des Startgeldes, der nicht durch die ganzjährige Vorbereitung der Mecklenburger Seen Runde aufgebraucht wurde.
Der für die ganzjährige Vorbereitung veranschlagte Anteil wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt und dessen Kenntnis beim Veranstalter wie folgt vereinbart:
er beträgt 30%, sofern das Ereignis höherer Gewalt eintritt und der Veranstalter im Zeitraum von 3 – 6 Monaten vor dem angekündigten Termin der Mecklenburger Seen Rund davon Kenntnis erlangt.
In diesem Fall werden 70 % des Startgeldes zurückerstattet.
er beträgt 50%, sofern das Ereignis höherer Gewalt eintritt und der Veranstalter weniger als 3 Monaten vor dem angekündigten Termin der Mecklenburger Seen Rund davon Kenntnis erlangt. In diesem Fall werden 50 % des Startgeldes zurückerstattet.
Der Kenntnis des Veranstalters im Sinne vorgenannter Bestimmungen steht es gleich, wenn der Veranstalter durch Veröffentlichungen in Medien (Radio, Fernsehen, Tageszeitungen) von dem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangen kann und sich daraus objektiv ableitet, dass die Mecklenburger Seen Runde nicht stattfinden kann.
Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder gar kein Anteil des Startgeldes für die ganzjährige Vorbereitung der Mecklenburger Seen Runde aufgebraucht wurde.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Anteil des Startgeldes für die ganzjährige Vorbereitung der Mecklenburger Seen Runde aufgebraucht wurde.
(2) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter.
§ 9 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Radmarathons, der im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt wird, bekannt sind.
(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz, nicht aber auf Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
(4) Die Koepke GmbH übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Du solltest daher entsprechend versichert sein.
(5) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
§ 10 Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen und diese in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen.
Eine Weitergabe der im Rahmen dieser Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich wie folgt statt:
Zwischen MSR, MSR Unterkunft, Shop Rad Enthusiast, Sportservice Hamburg (MSR-Dienstleister: Anmeldeportal und Zeitnahme), Sportograf und ggf. dem Fahrradhändler (bei Inanspruchnahme einer Reparatur bei späterer Bezahlung)
Es wird darauf hingewiesen, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen.
(3) Der Teilnehmer ist weiterhin damit einverstanden, wichtige Informationen, die durch die Newsletter der MSR 2027 gegeben werden, zu erhalten.
Insbesondere ist der Teilnehmer damit einverstanden auch in den Folgejahren einmal jährlich, jeweils zum Start des Anmeldeportals der MSR einen Informationsbrief zu erhalten, unabhängig davon, ob dieser für den Newsletter registriert ist.
§ 11 Änderungen in der Allgemeinen Geschäftsbedingung
Der Veranstalter behält sich Änderungen der AGB während des Geschäftsjahres vor. Diese werden für Registrierungen ab der Änderung gültig.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Den vorstehenden Erklärungen, insbesondere der Datenschutzerklärung, stimme ich bei der Anmeldung zur Mecklenburger Seen Runde 2027 mit meiner Anmeldung zu.
Veranstalter:
Koepke GmbH, Carlstein 12, 17217 Penzlin, E-Mail